Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energie + Umwelt eG:

Fragen und Antworten
? | Wo finde ich Beitrittsunterlagen zur Energie + UmwelteG? |
Sie finden alle Unterlagen auf der Homepage www.epueg.de | |
? | In welcher Höhe ist eine Beteiligung möglich? |
Die Höhe eines Anteils beträgt 100,--. Die Mindestzeichnungsmenge beträgt 5 Anteile, die maximale derzeit 10 Anteile. | |
? | Wann werden die Beiträge abgebucht? |
Erfolgt der ordnungsgemäße Eingang der Beitrittserklärung bei der Energie + Umwelt eG bis spätestens 20. eines jeden Monats, findet die Abbuchung zum Monatsende statt. |
? | Wann erfolgt die Auszahlung der Dividende? |
Nach der jeweiligen General- / Vertreterversammlung. In der Regel im Laufe des zweiten Quartals jeden Jahres. | |
? | Sind Freistellungen möglich? |
Es ist möglich einen Freistellungsauftrag zu stellen bzw. eine NV-Bescheinigung einzureichen. Bitte nutzen Sie den Vordruck Freistellungsauftrag der Energie + Umwelt eG. |
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? | Wie erfolgt die Handhabung der Dividende bei unterjährigem Eintritt? |
Die Anrechnung erfolgt ab dem ersten Tag des auf die Einzahlung folgenden Halbjahres (§45 der Satzung) | |
? | Wie hoch ist die Dividende? |
Die Dividende ist abhängig vom erwirtschafteten Gewinn. |
? | Wieviel Dividende wurde bisher ausgeschüttet |
Dividendenausschüttung bisher: 2013: 3% (für 2012) 2014: 2,75% (für 2013) 2015: 3% (für 2014) 2016: 3% (für 2015) 2017: 2,5% (für 2016) |
? | Wann findet die Generalversammlung statt? |
Jeweils im 2. Quartal eines Jahres. | |
? | Durchführung als Mitglieder- oder Vertreterversammlung |
Mitgliederversammlung. Je nach Entwicklung der Mitglieder kann dies zukünftig auch als Vertreterversammlung sein. |
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Wo befindet sich eine Übersicht der getätigten Investitionen? |
Auf der Internetseite www.epueg.de werden die Projekte übersichtlich und aktuell dargestellt. | |
? | Was passiert bei einem Liquiditätsüberschuss in der eG? |
Sollte zu viel Liquidität vorhanden sein behält sich die Energie + Umwelt eG vor, einen Cash-Stop auszusprechen um die Anleger zu schützen und das Kapital nicht zu verwässern. |
? | Ist eine Betragsbegrenzung geplant ? |
Laut Satzung gibt es keine Betragsgrenze bei der Kündigung. | |
? | Ist eine Teilkündigung der Anteile möglich? |
Ja, eine Teilkündigung der Anteile ist jederzeit möglich, allerdings darf die Mindestzeichnungsmenge von 5 Anteilen (500,- €) nicht unterschritten werden. |
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? | Wie lange ist die Kündigungsfrist ? |
Eine Kündigung ist mit einer Frist von 2 Jahren zum Geschäftsjahresende (Ende des Kalenderjahres) möglich. |
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? | Auszahlung nach Kündigung? |
Die Auszahlung der gekündigten Anteile erfolgt nach der jeweiligen Generalversammlung. |
Aktuelles
Was wir erreicht haben
• über 1.885 Mitglieder
• ca. 7.6 Mio. EURO Geschäftsguthaben
• 43 installierte PV Anlagen
• über 7,0 MWp Leistung
• über 9.575 t CO² eingespart
• Beteiligt am Windpark Hettingen
• Beteiligt am Windpark Kirchberg
• Beteiligt am Windpark Gerichtstetten
• Beteiligt am Windpark Ahorn-Buch
• Beteiligt an der GVA Buchen
• Beteiligt an der GVA Oberneudorf
• ca. 16,25 Mio. Euro an Investitionen
(Stand: 01/2019)